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Gleichstromverbindung Ultranet

Nach der Sitzung des Ortsgemeinderats am 28.11.2017 hat die Firma Amprion die Überlegung zu einer kleinräumigen Trassenverschiebung weiter ausgearbeitet und auf ihre technische Umsetzbarkeit hin überprüft.

Ziel bei der Suche nach einer alternativen Trasse für das Ultranet und der damit verbundenen Verlegung der vorhandenen Wechselstromtrasse war eine realistische und umsetzbare Variante. Denn es ist nicht klar, ob die Bundesnetzagentur dem Vorschlag der Gemeinde zu einer kleinräumigen Trassenverschiebung folden wird. Die Wahrscheinlichkeit ist aber umso höher, je weniger Konflikte der Trassenvorschlag birgt.

Deshalb wurde beispielsweise darauf geachtet, dass die Trasse inklusive Schutzstreifen innerhalb des Trassenkorridors der Bundesfachplanung liegt. Keine Gebiete der Nachbarkommunen in Anspruch genommen oder Flächen vorhandener FFH-Gebiete und Wasserschutzzonen beeinträchtigt werden. Auch die Teilgebiet Situation im Süden von Simmern wurde berücksichtigt.

Am 07.03.2018 fand in Simmern eine öffentliche Ratssitzung in Form eines Ortstermins statt, um die mögliche Trassenverschiebung und deren Auswirkungen besser beurteilen zu können. Dazu wurden im Vorfeld die neuen Maststandorte in der Örtlichkeit markiert.

ultranet alternativtrasse

Laut Planung würde zwischen den bestehenden Masten Nr. 12 und 13 ein neuer Abspannmast in die Leitungsachse gesetzt werden. Von dort würde die neue Trasse südlich der Ortslage, in großen Teilen durch den Gemeindewald führen. Dazu müssten laut der vorliegenden Planung 5 neue Trag- und Abspannmasten außerhalb der heutigen Leitungstrasse erichtet werden. Am Ende der Trassenverschiebung käme kurz hinter den bestehenden Mast 17 ein weiterer neuer Abspannmast und Nr. 17 könnte, wie auch die Masten 13-16 zurückgebaut werden.

Bedingt durch den freizuhaltenden Schutzstreifen von insgesamt 100m,  müsste eine 6,7ha große Fläche des Waldes gerodet werden. Dadurch entstände ein nicht unerheblicher Eingriff in Natur und Landschaft, sowie auch wirtschaftlicher Schaden für die Gemeinde. Vor Ort wurde deutlich, dass insbesondere im Bereich der Grillhütte ein extremer Kahlschlag erfolgen müsste.

Bei der weiteren Planung könnte von Amprion noch geprüft werden, ob die Tallage zwischen Mast 13A und 13C überspannt werden kann, um die Eingriffe zu minimieren.

Zusammenfassend sind die Vorteile der Alternativtrasse:

  • Abstand zur Wohnbebauung vergrößert sich auf rund 160 m
  • Wohnumfeldverbesserung durch geringe visuelle Beeinträchtigungen durch Freileitungen und Mäste
  • Den Ängsten der Bevölkerung zu gesundheitlichen Risiken der HGÜ-Technik (Wechsel- und Gleichstrom auf einem Mast) wird begegnet
  • Alteleitungstrasse kann zurückgebaut und zum Teil auch wieder aufgeforstet werden

Die Nachteile der Alternativtrassen sind:

  • Die erfordeliche Rodung des Gemeindewaldes von rund 6,7 ha
  • Der gravierende Eingriff in der Natur und dem Landschaftsbild, insbesonders wärend der Bauphase

Nun wurde in der Ratssitzung vom 20.03.2018 beschlossen das der Ortsemeinderat Simmern die Bundesnetzagentur auffordert den Bedarf für das Ultranet kritisch zu prüfen, insbesonders im Blick auf die rechtsrheinische Alternativtrasse.

Zu dieser Aufforderung soll keine Stellungsnahme abgegeben werden, weil von der ursprünglichen Forderung einer Trassenverschiebung im Bereich der Ortsgemeinde Simmern nach Abwägung aller Belange abgesehen wird. Für die Ortsgemeinde Simmern scheint es weder aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten noch zum Schutz der Bevölkerung geboten, an einer Trassenverlegung festzuhalten. Der Beschluss steht unter der Maßgabe, dass Amprion bzw. die Bundesnetzaagentur zu Jederzeit die Grenzwerte gemäß Bundesimmisionsschutzverordnung einhält und so etwatige gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden können.